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   OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07   

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https://dejure.org/2007,15155
OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07 (https://dejure.org/2007,15155)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2007 - 34 Wx 86/07 (https://dejure.org/2007,15155)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2007 - 34 Wx 86/07 (https://dejure.org/2007,15155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreihEntzG § 5 Abs. 1; FreihEntzG § 7 Abs. 5; FGG § 12
    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, Sachaufklärungspflicht, rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Die unterbliebene Anhörung kann auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Betroffene bereits am Tag nach der landgerichtlichen Entscheidung abgeschoben werden sollte (vgl. dazu BVerfG vom 7.9.2006, 2 BvR 129/04).

    Eine bloße Prüfung der Plausibilität der von der antragstellenden Behörde vorgetragenen Gründe genügt nicht (vgl. BVerfG vom 7.9.2006, 2 BvR 129/04; BVerfG NJW 1991, 1283/1284).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Eine bloße Prüfung der Plausibilität der von der antragstellenden Behörde vorgetragenen Gründe genügt nicht (vgl. BVerfG vom 7.9.2006, 2 BvR 129/04; BVerfG NJW 1991, 1283/1284).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Das Landgericht darf hiervon nur ausnahmsweise absehen, nämlich wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die erneute Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226; OLG Celle InfAuslR 2001, 346/347; KG FGPrax 1998, 242).
  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Es handelt sich um einen selbständigen Verfahrensgegenstand (vgl. Senat vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160), über den das Landgericht, bei dem der Antrag erstmalig gestellt worden war, nach den Regeln über die Anspruchserweiterung (vgl. Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 23 Rn. 10) noch wird entscheiden müssen.
  • OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05

    Verbrauch des Haftgrundes nach § 62 II 1 Nr. 1 AufenthG durch ein

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Noch weiter geht das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 23.5.2005, 16 Wx 89/05), das fordert, dass mit Sicherheit auszuschließen ist, dass von einer Anhörung bedeutsame Erkenntnisse zu erwarten sind.
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht,

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Daher muss zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass die ohne Anhörung ergangene Entscheidung des Landgerichts auf diesem Verfahrensfehler beruht, so dass der Senat selbst die Rechtswidrigkeit festzustellen hat und eine Zurückverweisung an das Landgericht nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamburg vom 21.11.2006, 2 Wx 129/06 Rn. 46, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Auch in der Beschwerdeinstanz ist der Ausländer grundsätzlich mündlich anzuhören (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211/212).
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Die Anhörung ist, abgesehen von der mit ihr verbundenen Gewährung rechtlichen Gehörs, auch ein wichtiges Mittel der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG vom 30.1.2002, 3Z BR 244/01).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    Auch in der Beschwerdeinstanz ist der Ausländer grundsätzlich mündlich anzuhören (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211/212).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05
    Auszug aus OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07
    34 Wx 038/06 und 34 Wx 042/06; siehe BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59; BVerfG AuAS 2002, 200).
  • OLG München, 08.01.2008 - 34 Wx 1/08

    Ausländerrecht: Durchführbarkeit der Abschiebung eines nicht identifizierten

    Auch in der Beschwerdeinstanz ist der Ausländer grundsätzlich mündlich anzuhören (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07; BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211/212).

    Das Landgericht darf von der mündlichen Anhörung des betroffenen Ausländers in der Beschwerdeinstanz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen absehen (vgl. zuletzt Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07; vom 25.10.2007, 34 Wx 125/07, sowie OLG Frankfurt vom 7.4.2003, 20 W 117/03 mit ausführlichen Nachweisen; OLG Köln vom 23.5.2005, 16 Wx 89/05 = AuAS 2005, 147).

    Einem betroffenen Ausländer ist insbesondere dann Gelegenheit zu geben, sich mündlich vor dem Beschwerdegericht zu äußern, wenn sich die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auf neuen Tatsachenstoff stützt, zu dem der Betroffene noch nicht gehört wurde (vgl. Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07).

  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Es ist deshalb zu Gunsten der Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, und die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung festzustellen (OLG Hamburg, InfAuslR 2007, 74, 76; OLG München, InfAuslR 2008, 87, 88), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschwerdegericht nach einer Anhörung zu einer für die Betroffene günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 3 Wx 5/09
    In Konkretisierung dieser Grundsätze ist die Anhörung im Beschwerdeverfahren insbesondere dann unerlässlich, wenn der Betroffene erstmals in zweiter Instanz umfassend zu mehrdeutigen Umständen schriftlich Stellung nimmt, aus denen die antragstellende Behörde den begründeten Verdacht, der Ausländer wolle sich der Abschiebung entziehen, herleitet (OLG München InfAuslR 2008, S. 87 ff.).
  • OLG München, 29.05.2009 - 34 Wx 42/09

    Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Nachprüfbarkeit der tatrichterlichen

    Das Landgericht darf nach der Rechtsprechung des Senats hiervon nur ausnahmsweise absehen, nämlich wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die erneute Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen werde (vgl. OLG München vom 6.2.2008; 34 Wx 012/08, vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07; vom 25.10.2007, 34 Wx 125/07).
  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

    Das Landgericht darf von der mündlichen Anhörung des Ausländers in der Beschwerdeinstanz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen absehen (vgl. Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07 = OLG-Report 2008, 106; vom 25.10.2007, 34 Wx 125/07 = OLG-Report 2008, 144, vom 6.2.2008, 34 Wx 012/08, jeweils m. w. N.; OLG Düsseldorf vom 15.1.2009, 3 Wx 5/09).
  • OLG München, 10.03.2009 - 34 Wx 16/09

    D (A), Abschiebungshaft, Wechsel des Aufenthaltsorts, Entziehungsabsicht,

    Das Landgericht darf von der mündlichen Anhörung des Ausländers in der Beschwerdeinstanz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen absehen (vgl. Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07 = OLG-Report 2008, 106; vom 25.10.2007, 34 Wx 125/07 = OLG-Report 2008, 144, vom 6.2.2008, 34 Wx 012/08, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf vom 15.1.2009, 3 Wx 5/09).
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